Ein Fahrzeugführer ist eine Person, die bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt. Im öffentlichen Straßenverkehr verlangt man von einem Fahrzeugführer die sog. Fahrtüchtigkeit. Das bedeutet, dass die Person fähig sein muss umsichtig, nüchtern und vor allem sicher das Fahrzeug zu führen.

Die Eigenschaft als Fahrzeugführer ist in bestimmten Bereichen besonders geregelt, dabei kommt es auf die Leitung/Führung an, nicht jedoch auf die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug.