Ladungssicherung im Auto / Pkw muss sein ...

Handwerker, die ihre Werkzeugkiste und schwere Geräte ungesichert im Kofferraum transportieren, Urlauber mit voll bepacktem Pkw oder Familien, die ihre Einkäufe auf dem Rücksitz nach Hause bringen. Alle sind sich der Gefahr ohne richtige Ladungssicherung im Pkw nicht bewusst ...

Zum Beispiel die Gefahr durch mangelhafte Ladungssicherung im Pkw bei einer Vollbremsung oder einem Verkehrsunfall. Ungesicherte Ladung kann bei einem Unfall ihr bis zu 50-faches Gewicht* erreichen. Ein normaler Regenschirm wird dann bei einem Auffahrunfall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h zu einem über 30 kg schweren Geschoss. Mit einer verkehrsbedingten Vollbremsung muss man als Autofahrer immer rechnen.

Ein im Pkw liegendes Handy, Autoatlas, Laptop oder ein Regenschirm können schnell zur lebensbedrohlichen Gefahr werden. Ein Frontaufprall mit 50 km/h kann ungesicherte Ladung bis zum 50-fachen ihres Eigengewichtes beschleunigen.

Aufprallgewicht bei einem Frontalzusammenstoß
GegenstandNormalgewichtAufprallgewicht bei 50 km/h
Handy0,3 kg16,5 kg
Regenschirm0,7 kg38,5 kg
Autoatlas / Laptop1,5 kg82,5 kg
 Quelle:Polizei Bayern

*Hinweis Marotech:
Der ADAC hat in seinem aktuellen Crashtest im Juni 2009 Werte bis zum Vierzigfachen des eigentlichen Gewichts ermittelt. Diese Angaben können durch unterschiedliche Gleitreibwerte der einzelnen Ladegüter differieren.

ADAC-Test Ladungssicherung im Pkw

ADAC-LogoAktueller ADAC-Crashtest zeigt: Mangelnde Ladungssicherung im Pkw kann lebensgefährlich werden. Ladungssicherung beim Auto - viele Pkw-Fahrer verhalten sich nach Ansicht vom ADAC noch viel zu sorglos.

Am Beispiel der Ausrüstung für ein Grillfest hat der ADAC in einem Front-Crash bei Tempo 50 gezeigt, wie gefährlich dies werden kann. Weitere Details zum Test finden Sie hier im Video: Wenn das Bierfass Flügel bekommt . . .

Quelle: ADAC e. V. , Am Westpark 8, 81373 München, adac@adac.de

Unternehmer und Fuhrparkleiter in der Pflicht -
Bußgeld bis 10.000 €

Viele Unternehmen nutzen ihren Fuhrpark nicht nur zum Transport von Personen, sondern ebenfalls für Güter. Da wird schon mal schnell ein PKW-Kombi zum Transport von Kisten umfunktioniert. Auch die Ladefläche des Firmenwagens eines Außendienstmitarbeiters füllt sich schnell mit Warenproben, Prospektordnern und ähnlichem.

Wer haftet, wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert wurde und sich der Mitarbeiter durch herumfliegende Gegenstände Verletzungen zugezogen hat?

Stellt sich nach dem Schadensereignis heraus, daß der verletzte Mitarbeiter Ladung in einem dafür nicht geeigneten Fahrzeug auf Weisung seines Arbeitgebers transportierte oder eine Einweisung in das Fahrzeug und die korrekte Verwendung von Ladesicherungsvorrichtungen nicht erfolgt ist (BGV 29 - berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Fahrzeuge), kommt zunächst die Berufsgenossenschaft (BG) für den eingetretenen Personenschaden auf. Der Anspruch des Mitarbeiters gegen den Arbeitgeber beschränkt sich nur auf eigene Sachschäden.
Wer als Unternehmer glaubt, dass er nicht für Personenschäden haftet und aus Kostengründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichten kann, ist gewaltig im Irrtum. Die Berufsgenossenschaften (BG) können beim Arbeitgeber Regress nehmen, wenn der Einritt des Schadens auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Wer als Unternehmer gegen die Unfallverhütungsvorschriften der BG verstößt, handelt im Regelfall grob fahrlässig.
Wird festgestellt, dass der geschädigte Fahrer bei der Ladungssicherung nicht eingewiesen wurde oder nicht über ein geeignetes Fahrzeug verfügte, hat der Arbeitgeber der BG sämtliche von ihr vorgenommenen Zahlungen an den Geschädigten zu erstatten. Für Sachschäden haftet die BG nicht.
Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass für diese Aufgaben der Fuhrparkleiter beauftragt war, kann er den Fuhrparkverantwortlichen in Regress nehmen.

Hat der Fahrzeugführer selbst in vorwerfbarer Weise den Schaden durch ungesicherte Ladung verursacht, kann er unter Umständen seinem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig werden.
Der auf der Rückbank befindliche und durch die Windschutzscheibe geflogene Laptop muß ebenso ersetzt werden wie andere ungesicherte Ladung. Auch wenn bei grob fahrlässigem Verhalten des Fahrzeugführers in der Regel die BG für den Personenschaden eintreten wird - außer bei Vorsatz oder Vollrausch, bleibt der Mitarbeiter auf seinem eigenen Sachschaden sitzen.
Neben der Haftungsüberleitung auf die BG bei Personenschäden und zivilrechtlichen Ansprüchen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Sachschäden kann der Unternehmer wegen Verletzung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Aber auch dem Fahrer kann nach der Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld wegen falscher Ladungssicherung auferlegt werden.

Quelle: Dr. Katja Löhr-Müller, bfp, Fuhrpark + Management, Nr. 6/2005
(Redaktionell überarbeitet)

Ein kostengünstiges 15-teiliges Set für die Ladungssicherung im Auto, Pkw, Kombi und Van finden Sie im Lasi-Sack bei Marotech. Er hat alle wichtigen Hilfsmittel der Ladungssicherung als Grundausstattung drin.

Tipps zur richtigen Ladungssicherung im Pkw:

  • Gegenstände nicht frei im Kofferraum / Ladefläche stehen lassen; möglichst unmittelbar hinter der Rücksitzlehne platzieren. Nach Möglichkeit den Fahrzeug-Sicherheitsgurt mit verwenden.
  • Einkaufstaschen, Getränkekisten, Kühltaschen, Urlaubsgepäck nicht auf den Rücksitz legen. Besser platziert sind sie im Kofferraum oder zumindest im hinteren Fußraum.
  • Ist das nicht möglich, die unbesetzten Sicherheitsgurte des Fahrzeuges mit verwenden. Im Ernstfall kann man so den Rücksitz dabei unterstützen, die auftretenden Kräfte aufzunehmen.
  • Beim Beladen sollte das Gewicht gleichmäßig verteilt und besonders schwere Gegenstände (über 25 kg) vorzugsweise im unbesetzten Beifahrer-Fußraum oder im Fußraum hinter dem Sitz verstaut und verkeilt werden
  • Am besten Antirutschmatten und Ladungssicherungsnetz verwenden!
  • Spanngurte / Zurrgurte verwenden! Zum Verzurren der Ladung geeignete Zurrmittel benutzen. Bei neuen Fahrzeugen sind entsprechende Zurrpunkte serienmäßig vorhanden.
  • Ladehöhe beachten! Bei Kombi-Fahrzeugen oder Vans darf das Gepäck die Oberkante der Rücksitzlehne nicht überragen. Ladungssicherungsnetz oder Trenngitter verwenden.
  • Dachlast beachten! Die richtige Ladungssicherung betrifft auch den Transport auf dem Dach. Höchst zulässige Dachlast beachten. Auch die Ladung in der Dachbox sollte nicht frei herumliegen.
  • Fahrzeug nicht überladen und auf den richtigen Reifendruck achten.
  • Denken Sie daran, Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht sind gefährlich und haben rechtliche Folgen (Strafen und Regress der Auto-Versicherung).


Nützliche Links:
Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 (Entwurf) - Ladungssicherheit bei Kleintransportern

Quelle: Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI). vdi.de

Nicht unter die Richtlinie VDI 2700 Blatt 16 (Entwurf) fallen Nutzfahrzeug-Kombi, Mehrzweck-Personenkraftwagen, Pkw-Kombi und Pkw gemäß DIN 70010:2001, in denen Personen oder deren Gepäck befördert werden. Gleichwohl muss auch in diesen Fahrzeugen die Ladung gesichert werden. Werden diese Fahrzeuge für gewerbliche Tätigkeiten eingesetzt, sind entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorzusehen. Ladungssicherung ist also auch hier angesagt.

Pkw und Pkw-Kombi, in denen Ladung transportiert wird, müssen, wenn sie dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge" (BGV D 29) unterliegen, Rückhalteeinrichtungen haben. Belastbarkeit und Anbringung sind geregelt in der DIN 75410-2.