Das Niederzurren ist beim Transport von Ladegütern die häufigste Sicherungsart. Die Ladung wird kraftschlüssig durch die Zurrmittel auf die Ladefläche gepresst. Dadurch wird die „Mikroverzahnung" und somit die Reibung erhöht. Die Reibungskraft hält die Ladung auf der Ladefläche fest.

Beim Niederzurren wird das Zurrmittel in der Überspannung oben über die Ladung geführt, an beiden Seiten der Ladung - möglichst in Zurrpunkten - an der Ladefläche eingehängt und mit dem Spannelement (z.B. einer Ratsche) gespannt. Die Kraft, die so über das Zurrmittel auf die Ladung wirkt, wird als Vorspannkraft bezeichnet. Sie wird nur von dem Spannelement des Zurrmittels aufgebracht.

Grundsätzlich gilt als Faustformel, dass bei einer Vollbremsung (einschließlich Talfahrt) das 0,8-fache des Ladungsgewichtes in Richtung des Führerhauses drücken und bei Kurvenfahrten sowie beim Anfahren die Hälfte des Ladungsgewichtes in Richtung der Bordwände drängt. In Zahlen ausgedrückt heisst das, bei einem Ladungsgewicht von m = 10.000 kg drücken 8.000 kg (? 8.000 daN) in Richtung Führerhaus. Beim Anfahren und bei Kurvenfahrt sind es entsprechend 5.000 kg (? 5.000 daN).


Beim Niederzurren sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Es muss eine möglichst hohe Reibung zwischen Ladung / Ladegut und Fahrzeugboden sowie zwischen den Ladeeinheiten vorhanden sein.
  • Für die Berechnung der Ladungssicherung bzw. Hilfsmittel der Ladungssicherung wie Klemmbalken / Zwischenwandverschluss, Zurrgurte oder Zurrketten sollte der Gleitreib-Beiwert µ der rutschhemmenden Materialien (RhM) wie z. B. Antirutschmatten bekannt sein.
  • Den Gleitreib-Beiwert µ müssen die Hersteller von Anti-Rutsch-Matten nach den Vorschriften der VDI-Richtlinie 2700 ff. über ein Prüfzeugnis eines unabhängigen Prüfinstitutes wie z. B. Fraunhofer nachweisen. In dem Prüfzeugnis wird genau die Größe, Stärke und Reibpartner der Antirutschmatte bezeichnet.
  • Kann der Nachweis über ein Prüfzeugnis nicht geführt werden, sollte vom Einsatz dieser (meist billigen) Antirutschmatten abgesehen werden. Oftmals erreichen diese billigen Antirutschmatten nur einen Reibbeiwert von µ = 0,4 oder haben einen so geringen Bindemittelanteil, dass die sich lösenden Gummigranulate das Ladegut noch beschleunigen. Vor dem Einsatz dieser besonders billigen Bautenschutzmatten kann nur gewarnt werden, sie sind nach dem Inkrafttreten der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 verboten.
  • In keinem Fall sollte man bei einer Antirutschmatte aus PU-gebundenem Gummigranulat ohne Prüfzeugnis einen rechnerischen Wert > 0,6 µ ansetzen.
  • Die Ladung bzw. Verpackung muss einer höheren Vorspannung gewachsen sein.
  • Die Zurrpunkte müssen für die Belastung geeignet sein.
  • Die erforderliche Vorspannkraft, die mit dem Spannelement eingebracht werden soll, muss bekannt sein.


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Weitere Berechnungen zum Niederzurren sind aus der VDI-Richtlinie 2702-2 (Zurrkräfte) und der DIN EN 12195-1 ersichtlich.