REACH-Verordnung

Richtlinie 2006/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006

REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser neuen Gesetzgebung soll das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig soll aber auch der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können. Im Jahre 2003 stellte die europäische Kommission einen ersten Text-Entwurf vor, der seit im Rat und Parlament teilweise recht kontrovers diskutiert wurde. Die Verhandlungen sind erfolgreich am 18.12.2006 abgeschlossen worden und die REACH-Verordnung wurde am 30.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte amtliche REACH-Verordnung ... lesen

Am 29.05.2007 wurde eine berichtigte Fassung der deutschen Übersetzung der Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Korrekturen umfassen Fehler in der Rechtschreibung und fehlerhafte Übersetzungen. Inhaltliche Änderungen sind mit dieser Fassung nicht verbunden.

Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 01.06.2007 ergeben sich weitreichende Änderungen in den bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Chemikalien. So wird zum 01.06.2008 die Verordnung EWG Nr. 793/93 (Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe) aufgehoben. Auch das Meldeverfahren für neue Stoffe gemäß der Richtlinie 67/548/EWG läuft zum 01.06.2008 aus. Die Anpassungen im Hinblick auf REACH regelt die Richtlinie 121/2006/EG. Bis zum 01.06.2008 gelten für beide Bereiche Übergansregelungen.

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