Um verantwortungsvoll die Sicherheit des Fallschutzes zu gewährleisten, bedürfen die verlegten Platten einer regelmäßigen Inspektion und Wartung. Marotech Fallschutzplatten sind aufgrund ihrer hohen Material-Qualität auf lange Nutzungsdauer bei niedrigen Wartungsintervallen ausgelegt. Dennoch sind die klaren vorgaben nach DIN EN 1177 auf für Marotech Fallschutzplatten verbindlich.

Die Wartung und Inspektion der Marotech Fallschutzplatten nach DIN EN 1177

  • Inspektionsart: Visuelle Inspektion (Sicht- und Funktionskontrolle)
  • Zeitintervall: wöchentlich
  • Sachkundiges Personal: nicht erforderlich
  • Ziel und Umfang: Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Überbeanspruchung, Witterungseinflüssen oder Verunreinigungen ergeben können (z.B. Scherben, fehlende Teile, schadhafte Platten etc).
  • Inspektionsart: Operative Inspektion
  • Zeitintervall: vierteljährlich
  • Sachkundiges Personal: erforderlich (Nachweis über Sachkundigkeit ist zu führen!)
  • Ziel und Umfang: Zusätzlich zur visuellen Inspektion: Überprüfung der Lagesicherheit des Fallschutzes, Haltbarkeit der Einfassung- und Steckverbinder. Beseitigung möglicher Stolperstellen.
  • Inspektionsart: Hauptinspektion (in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten)
  • Zeitintervall: einmal jährlich
  • Sachkundiges Personal: erforderlich (Nachweis über Sachkundigkeit ist zu führen)

 

Ziel und Umfang: Zusätzlich zur operativen Inspektion eine intensive Prüfung der Lagesicherheit aufgrund von möglichem Vandalismus oder von Witterungseinflüssen. Überprüfung der Betriebssicherung des Fallschutzes aufgrund von Veränderung infolge durchgeführter Reparaturen oder zusätzlich eingebauter oder ersetzter Elemente.

Kontrolle der Festigkeit der verwendeten Steckverbinder sowie der Einfassungselemente.

 

Achtung:

Bei stark beanspruchten oder durch Vandalismus gefährdeten Objekten, bei extremen Witterungseinflüssen oder bei einem Standort in Küstennähe sind die Inspektionsintervalle entsprechend zu verkürzen.

Um den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht und den haftungsrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen, müssen die regelmäßigen Kontrollen, Wartungen und Instandhaltungen dokumentiert werden.

Auch die Überprüfung der Einhaltung von Wartungsintervallen sowie die Kontrolle der sach- und fachgerechten Durchführung der Arbeiten gehören zu den Pflichten des Betreibers/Trägers, dem generell die Verantwortung für Wartung und Instandhaltung des Fallschutzes obliegt.

Informieren Sie sich unbedingt über die sich daraus ergebenden Erfordernisse bzw. Pflichten, wie sie zumindest teilweise in der EN 1177 aufgeführt sind.