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Ablegereife von Spanngurten

Spanngurte erreichen die Ablegereife und sind der Benutzung zu entziehen bei

Beschädigungen am Gurtband

  • bei Garnbrüchen durch übermäßigen Verschleiß
  • Garneinschnitten (mehr als 10% an der Webkante)
  • anderen bedenklichen Beschädigungen
  • fehlenden und unleserlichen Kennzeichnungen
  • Beschädigung der Verbindungen (Naht)
  • Verformung durch Wärmeeinfluss
  • Schäden infolge aggressiver Stoffe (Chemikalien)

Beschädigungen an der Ratsche

  • Verschleiß an den Zahnkränzen
  • gebrochener Spannhebel
  • Verformungen des Spannelementes an der Schlitzwelle des Transportschiebers

Beschädigungen am Haken

  • Aufweitung des Hakens um mehr als 5%
  • Brüche, erhebliche Korrosion, bleibende Verformung

Beschädigungen der Kennzeichnung

  • fehlendes Gurt-Label (Etikett)
  • wenn Daten auf dem Etikett nicht mehr lesbar sind

 

Sonstige Hinweise zu Spanngurten / Zurrmittel

 

Fundstellen zu Rechtsquellen:

  • DIN EN 12195-2
    Ladungssicherheit auf Straßenfahrzeugen - Sicherheit - Teil 2:
    Zurrgurte aus Chemiefasern
  • VDI 2700 Blatt 3.1
    Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Gebrauchsanleitung für
    Zurrmittel

 

Merkblatt zur Ladungssicherung: Ablegereife von Zurrgurten (Spanngurten)
Hier können Sie das Merkblatt der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und des BGL herunterladen ...

www.bgl-ev.de/images/downloads/programme/merkblatt_ablegereife.pdf

Stand: Februar 2009, Quelle:

© Herausgeber:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
60487 Frankfurt/Main und
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
22765 Hamburg

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