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Beförderungssicherheit

Die Beförderungssicherheit / Transportsicherheit bezieht sich auf die

Die Beförderungssicherheit / Transportsicherheit ist nur dann gegeben, wenn das Ladegut so verpackt bzw. beschaffen ist, dass die Ladegüter aufgrund ihrer Verpackung selbst befördert werden können. Ist das nicht möglich, sind mehrere kleine Ladegüter in einen gesonderten Behälter (z. B. Transportboxen) zu  verladen.
Andere Ladegüter dürfen in ihrer Beförderungssicherheit nicht eingeschränkt werden.


Die Verpackung muss den Anforderungen in der gesamten logistischen Kette standhalten. Zudem muss durch die Verpackung sichergestellt sein, dass das Ladegut in seiner Qualität nicht beeinträchtigt wird.