Betriebssicherheit sagt aus, dass durch die Ladung die technische Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden darf.
Die Betriebssicherheit ist nicht mehr gewährleistet, wenn sich z. B. infolge mangelhafter Ladungssicherung durch das Verrutschen der Ladung (nicht nur im Fahrzeug, sondern auch auf der Palette) die Schwerpunktlage so verändert, dass daraus das Überschreiten der maximal zulässigen Achslast oder ein Unterschreiten der erforderlichen Mindestlenkachslast resultiert.