Alles rund um Ladungssicherheit, Fallschutz, Arbeitsplatzsicherheit, Industriebedarf
Fördergelder_ALT
Ladungssicherung wird bezuschusst
Transportunternehmer können Fördergelder aus der Lkw-Maut-Harmonisierung bis zum 15. Mai 2009 beantragen
Spediteure und Berufskraftfahrer aufgepasst: Seit Januar stellt die Bundesregierung jährlich 600 Millionen Euro Fördergelder im Rahmen der so genannten Lkw-Maut-Harmonisierung zur Verfügung. 150 Millionen Euro werden über eine abgesenkte Kfz-Steuer rückvergütet, 450 Millionen Euro zahlt der Staat als direkten Zuschuss.
Bis zum 15. Mai 2009 können Firmen Fördermittel beantragen: für die Aus- und Weiterbildung ihres Personals und für Investitionen in Sicherheit und Umweltschutz. Die Gelder gibt es für alle Unternehmen, die mautpflichtige Lkw ab 12 Tonnen Gesamtgewicht einsetzen.
Die Zuschüsse beinhalten auch Maßnahmen, um Fahrzeuge bezüglich Ladungssicherung optimal mit Antirutschmatten oder anderen Hilfsmitteln der Ladungssicherung auszurüsten. Dazu zählen beispielsweise Antirutsch-Beläge, Antirutsch-Balken, Kantenschutz und Kantenschützer, Unterlegkeile und Halter, Zurrgurte und Zurrplanen oder auch spezielle Halterungen für Gas- und Kanisterflaschen.
Weitere Informationen unter der Servicenummer 0221/5776-2699 (montags bis donnerstags 9 Uhr - 15 Uhr / freitags 9 Uhr bis 14.30 Uhr), per E-Mail unter der Adresse
info.foerderprogramme@bag.bund.de
sowie unter
http://www.bag.bund.de/nn_175280/SharedDocs/News/2008/2008__12__16.html
und bei der DEKRA unter
https://www.dekra-akademie.de/de/gefahrgutlogistik/
Fördermittel für den Güterkraftverkehr
Das Finanzpaket ist geschnürt. Die Bundesregierung stellt ab 2009 jährlich 600 Millionen Euro Fördergelder für Spediteure und Berufskraftfahrer im Rahmen der sogenannten LKW-Maut Harmonisierung zur Verfügung. 150 Millionen Euro werden über eine abgesenkte Kfz-Steuer rückvergütet. 450 Millionen Euro zahlt der Staat als direkten Zuschuss.
Bis zum 15. Mai 2009 können Firmen Fördermittel beantragen: für die Aus- und Weiterbildung ihres Personals und für Investitionen in Sicherheit und Umweltschutz.
Warum? Die Bundesregierung schafft einen Ausgleich der Wettbewerbsbedingungen für die Lkw-Maut zahlenden deutschen Transportunternehmen.
Woher? Das Geld stammt aus Mauteinnahmen und ist als Entlastung für deutsche Spediteure gedacht.
Für wen? Fördermittel gibt es für alle Unternehmen, die mautpflichtige Lkw ab 12 Tonnen Gesamtgewicht einsetzen.
Was? Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Kraftfahrern, Disponenten und Mitarbeitern in Speditionen; Investitionen in schadstoffarme EEV-Lkw und Maßnahmen für Umweltschutz und Sicherheit.
Wie viel? Für Investitionen in Aus- und Weiterbildung sind bis zu 70 Prozent Zuschüsse auf die anfallenden Kosten möglich.
Bis wann? Eile ist angesagt: Die Anträge müssen bis zum 15. Mai 2009 gestellt sein. Die entsprechenden Formulare gibt es in Kürze direkt beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Eine erneute Antragsstellung ist erst im Folgejahr wieder möglich (Link zum BAG siehe unten).
Im Fokus der Förderung steht die Unterstützung für Aus- und Weiterbildung. Es gibt eine Vielzahl an Angeboten im Aus- oder Weiterbildungsbereich, die jetzt gefördert werden - von der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer bis hin zum Eco-Training.
Spediteure, ihre Fahrer, Disponenten und ihr Ladepersonal finden bei DEKRA Akademie ein umfangreiches Programm an Seminaren und Lehrgängen in den Bereichen Transport, Verkehr und Logistik.
Es lohnt sich bereits jetzt, die Qualifizierung für das kommende Jahr zu planen. DEKRA Akademie bietet bezuschusste Lehrgänge und Seminare an, wie:
• Ausbildung Berufskraftfahrer
• EU-Kraftfahrer Weiterbildung (BKrFQG)
• Fahrsicherheits- und Energiespartraining
• Ausbildung Gabelstaplerfahrer
• Ausbildung zum Ladekranführer
• Ladungssicherung (Fortbildung / Unterweisung)
• Gefahrgutfahrer ADR
• Digitales Kontrollgerät
• Anwenderschulung Tourenplanungsprogramm
• und vieles mehr.
DEKRA Akademie unterstützt Sie bei der Bildungsplanung und gibt Tipps für die Antragstellung.
Wir beraten Sie gerne. Wenden Sie sich an ein ServiceCenter der DEKRA Akademie in Ihrer Nähe - ein engagiertes Team steht für Sie bereit!
von Marcus Walter:
Maut-Harmoniserung
Zuschuss auch für Ladungssicherung
Bis zu 33.000 Euro Fördergeld pro Jahr - Unterstützung beim Investieren in Sicherheit, Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz - Anträge müssen bis 15. Mai beim BAG eingereicht werden - Telefon-Hotline für Detailfragen
Fulda, 23. Februar 2009 - Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkw können bis zum 15. Mai staatliche Fördergelder für Investitionen in Sicherheit, Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz in Höhe von bis zu 33.000 Euro pro Jahr beantragen. Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie zum Beispiel der Kauf von Fahrerassistenzsystemen oder Hilfsmitteln der Ladungssicherung werden dabei mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro bezuschusst. Für personenbezogene Maßnahmen wie der Kauf von Berufskleidung stehen bis zu 800 Euro zur Verfügung.
Hintergrund sind die Förderprogramme "De-Minimis" und „Aus- und Weiterbildung", die im Zusammenhang mit der so genannten Maut-Harmonisierung ins Leben gerufen wurden. "De-Minimis" fördert um Beispiel die Anschaffung von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung wie Antirutschmatten oder Zurrgurte.
Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" werden die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer und Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgängen, Seminare und Schulungen gefördert. Dabei können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 Prozent gewährt werden. Dieser Wert erhöht sich für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 70 Prozent.
Initiiert wurde das Förderprogramm durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Anträge nimmt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) entgegen. Zuwendungsberechtigt sind Güterkraftverkehrs-Unternehmer sowie alle Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die förderungswürdige Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Dieser Wert kann bis zu 600 Euro betragen und wird multipliziert mit der Anzahl der mautpflichtigen Fahrzeuge im Unternehmen. Die absolute Obergrenze liegt bei jährlichen 33.000 Euro.
Hintergrund der Förderung ist die so genannte Harmonisierung der Lkw-Maut, für die ein Gesamtbetrag in Höhe von 600 Millionen Euro bereitgestellt wurde. Von diesem Geld wurde zum 01. September 2007 die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt. Diese Maßnahme entspricht einem Wert von 150 Millionen Euro pro Jahr. Weitere 100 Millionen Euro flossen in das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer Lkw, das so genannte Innovationsprogramm.
Die verbleibenden jährlichen 350 Millionen Euro stellt der Staat nun rückwirkend zum 01. Januar 2009 den beiden Förderprogrammen "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" zur Verfügung. Die Mittel des Förderprogramms „De-Minimis" werden in den Jahren 2009 und 2010 zudem durch weitere 50 Millionen Euro aus dem zweiten Konjunkturprogramm aufgestockt.
Für weitere Informationen hat das BAG eine telefonische Auskunft eingerichtet. Unter der Kölner Nummer 0221/5776-2699 werden von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 15 Uhr sowie am Freitag zwischen 9 und 14.30 Uhr Fragen zum Thema beantwortet. Anträge und Formulare stehen unter der Adresse www.bag.bund.de zur Verfügung.