Das Finanzpaket ist geschnürt. Seit Januar 2009 stellt die Bundesregierung jährlich 600 Millionen Euro Fördergelder im Rahmen der sogenannten LKW-Maut-Harmonisierung zur Verfügung. Bis zu 33.000 Euro Fördergeld pro Jahr - Unterstützung beim Investieren in Sicherheit (z. B. Ladungsicherung), Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz - Anträge müssen bis 15. Mai beim BAG eingereicht werden.

Fulda, 23. Februar 2009 - Deutsche Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkw können staatliche Fördergelder für Investitionen in Sicherheit, Effizienz, Ausbildung und Umweltschutz in Höhe von bis zu 33.000 Euro pro Jahr beantragen. Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie zum Beispiel der Kauf von Hilfsmitteln der Ladungssicherung werden dabei mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro bezuschusst. Für personenbezogene Maßnahmen wie der Kauf von Berufskleidung stehen bis zu 800 Euro zur Verfügung.


Hintergrund sind die Förderprogramme "De-Minimis" sowie „Ausbildung und Weiterbildung". "De-Minimis" fördert zum Beispiel die Anschaffung von Hilfsmitteln der Ladungssicherung wie Antirutschmatte oder Zurrgurt.


Im Rahmen des Förderprogramms "Ausbildung und Weiterbildung" werden die betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer und Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Seminare und Schulungen gefördert. Dabei können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse von 60 Prozent gewährt werden. Dieser Wert erhöht sich für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 70 Prozent.


"De Minimis" fördert zum Beispiel auch die Anschaffung von Hilfsmitteln der Ladungssicherung wie zum Beispiel Antirutschmatten,ZurrgurteAntirutsch-BalkenKantenschützern oder Halterungen für Gasflaschen oder Kanister.


Zuwendungsberechtigt sind Güterkraftverkehrs-Unternehmer, sowie alle Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die förderungswürdige Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.


Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie zum Beispiel der Kauf von Hilfsmitteln der Ladungssicherung (z. B. Antirutschmatte, Zurrgurt, Kantenschutz) werden dabei mit einem Betrag von bis zu 2.000 EUR bezuschusst.


Mehr darüber erfahren Sie auch unter http://www.lasiportal.de/


Die Anträge müssen bis zum 15.05.2009 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Mehr Infos bei der BAG-Hotline 0221/5776-2699 von Montag bis Donnerstag von 9 - 15 Uhr und Freitag von 9 - 14.30 Uhr.


Hier erhalten Sie Anträge und Formulare...  als Download (547 kb)
oder unter www.bag.bund.de

Hilfmittel der Ladungssicherung wie Antirutschmatte, Kantenschutz, Zurrgurt oder Gasflaschen-Halterungen für den sicheren Transport finden Sie bei http://www.marotech.eu/admin/www.marotech.eu unter der Kategorie Ladungssicherung