Die Laderampe oder auch Verladerampe dient dem Material- und Warentransport in, und aus einem Bauwerk hinaus und dem Beladen und Entladen von Transportfahrzeugen. Die einfachste Form einer Verladerampe besteht aus einer starren Betonrampe, an der die Transporter seitlich (Seitenrampe) oder rückwärts (Kopframpe) heranfahren. Laderampen sind oft ein fester baulicher Bestandteil an Lagerhäusern oder Lagerhallen, Industriegebäuden und gewerblichen Bauten, deren Aufgabe die Verteilung und Bereitstellung von Fracht für den Weitertransport ist. Eine weitere Aufgabe der Laderampe ist der Niveauausgleich der Höhendifferenz zwischen Lagerräumen und der Ladefläche des Fahrzeugs. Im Gebäude selbst wird die Höhendifferenz zwischen Verladerampe und Lagerraum durch (mobile) Rampen, Staplerfahrzeuge sowie verschiedene Arten von Lastenaufzügen bewerkstelligt.


Die Höhe von Auffahrrampen

Die Höhe der Auffahrrampe liegt zwischen 1,20 und 1,30 Meter, da dies bei den meisten Lkw der Ladeflächenhöhe entspricht. Viele Lkw oder Anhänger sind mit einer hydraulisch höhenverstellbaren Alu-Rampe ausgestattet, die die Lücke zwischen Gebäuderampe und Fahrzeugladefläche schließt. Bei luftgefederten Kraftfahrzeugen kann der Höhenunterschied zur Beladung und Entladung mittels der verstellbaren Federung angeglichen werden.


Verladerampen mit vertieftem Anfahrbereich 

Manche Lager verfügen über Ausführungen von Laderampen mit abgesenktem Anfahrbereich. Dabei wird die Ladefläche des Kfz baulich auf das Höhenniveau des Hallenbodens gebracht, indem der Wagen in eine Vertiefung fährt, die sich vor der Gebäuderampe befindet. Dieser Rampentyp findet sich häufig im Wareneingangsbereich von Großmärkten und Discountermärkten.

Bei Laderampen an Eisenbahngleisen befindet sich die Rampenhöhe auf der Höhe des Bodens der Güterwagen. Auch bei der Güterverladung aus oder in Güterwaggons werden mobile Verladerampen eingesetzt, um die Lücke zwischen Fahrzeug- und Gleisrampe auszugleichen. 


Hand- und kraftbetriebene Überladebrücken an Laderampen

Die meisten Lagerhallen, insbesondere solche, in denen große Warenmengen und schwere Güter umgeschlagen werden, verfügen über Verladetore mit fest installierten Ladebrücken, die Überladebrücke genannt werden. An diese Laderampe fährt das Transportfahrzeug oder der Anhänger rückwärts an das Verladetor an. An der Ladekante befindet sich eine klappbare Ladebrücke, die kraftbetrieben oder handbetätigt auf die Ladefläche des Lkw aufgelegt wird. Diese Rampenform eignet sich für eine Vielzahl verschiedener Lkw, vom Jumbo-Lkw, Standard-Lkw mit Festaufbau sowie Kühlfahrzeugen.


Mobile Verladerampen in der Ladungstechnik

Zwischen Laderampe und Kfz verbleibt vielfach eine Lücke, die mit einer Überladebrücke, einem Überladeblech oder Verladeschienen geschlossen werden kann. Diese mobilen, teils klappbaren oder faltbaren Verladerampen oder Schienen werden aus Aluminium oder Stahl hergestellt. Bei Aluminium-Laderampen und bei solchen aus Stahl muss auf die zulässige Tragkraft geachtet werden, die auf den Rampen ausgewiesen sein muss. Den verschiedenen berufsgenossenschaftlichen Regeln entsprechend werden diese Auffahrrampen wie folgt definiert:

  • Ladestege: mobile Einrichtungen, die dem Gehverkehr und dem Verkehr mit handbetätigten oder handgeführten Transportmitteln zwischen den Ladeflächen von Gebäude und Transportfahrzeug dienen.
  • Ladeschienen, Verladeschienen, Auffahrschienen: ortsveränderliche und im Paar verwendete Schienen, die den Warentransport mit kraftbetriebenen Transportmitteln wie Elektrostaplern zwischen Gebäude- und Fahrzeugladefläche dienen.
  • Fahrbare Rampen oder Auffahrrampen: mobile Ausführungen, die das Be- und Abfahren von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern zu Lkw-Ladeflächen vom Boden aus ermöglichen. Die Steigung der mobilen Rampe darf 12,5 Prozent beziehungsweise ca. 7° nicht überschreiten.

Die Abmessungen der teilweise klappbaren und mobilen Verladerampen und Verladeschienen ist seitens der anerkannten Regeln klar definiert. Bei Ladebrücken und Rampen, die mit handbetätigten Transportmitteln mit einer Spurweite von mehr als 0,75 m befahren werden, muss die Breite der mobilen Verladerampe der Weite der Spur des Transportmittels und einem Zuschlag von 0,50 Metern entsprechen. Bei kraftbetriebenen Transportmitteln mit einer Spurweite von mehr als 0,55 m muss die nutzbare Breite mindestens der des Transportmittels entsprechen. Der Sicherheitszuschlag beträgt hier 0,70 m. Ladestege müssen mindestens 0,55 m breit sein. Ladeschienen mindestens so breit, dass das Transportfahrzeug bei Lenkbewegungen korrigiert werden kann, ohne den Rand zu überfahren.

Mobile Verladerampen müssen hinsichtlich ihrer Tragkraft gekennzeichnet sein und weitere Auflagen erfüllen. Mobile Laderampen, klappbare Rampen, Überladebrücken oder Auffahrschienen müssen bei Nichtgebrauch so gesichert sein, dass sie keine Gefahr beim Verladevorgang darstellen.


Hilfsmittel und Zubehör für Laderampen

Insbesondere die Oberflächen von Laderampen und die Wege vom Lager heraus müssen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit den Warentransport unterstützen. Hierfür werden folgende Hilfsmittel verwendet:

  • Antidröhnplatten für Verladerampen zur Dämmung von Schall und Vibrationen sowie mit Anti-Rutsch-Beschichtung
  • Anti-Rutschplatten und Bodenbeläge wie Noppenmatten oder Riefenmatten

Anfahrrampen sollten zum Schutz des Gebäudes zudem mit Anfahrpuffern, Rammpuffern oder anderen Gummipuffern ausgestattet werden.